Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB


 

AGB:

1. Leistungsbeschreibung

a. Bastgen IMMOBILIEN ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen u. a. auf ihrer Website anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zu vermitteln.

b. Durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber grundsätzlich mit den nachstehenden AGB einverstanden. Ein Auftrag bedarf dabei keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand die Tätigkeit von Bastgen IMMOBILIEN in Anspruch nimmt. Dies gilt auch bei Kontaktaufnahme mit Bastgen IMMOBILIEN oder dem Eigentümer wegen eines angebotenen Objektes.

c. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von Bastgen IMMOBILIEN nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen AGB.

2. Haftung

a. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.  Die der Bastgen IMMOBILIEN mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Bastgen IMMOBILIEN keine Haftung übernimmt.

b. Bastgen IMMOBILIEN übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

c. Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Bastgen IMMOBILIEN bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gegen Bastgen IMMOBILIEN verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

3. Vertraulichkeit

Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Bastgen IMMOBILIEN. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Bastgen IMMOBILIEN ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, Bastgen IMMOBILIEN das im Expose ausgewiesene Honorar zu zahlen.

4. Honorar

a. Das vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Honorar richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Expose. Es beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtung etc.). Bei Vermietung beträgt das Honorar die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.). Sofern keine Honorarhöhe vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze: Bei Kaufverträgen 3,57% incl. Mehrwertsteuer des Gesamtkaufpreises, bei Mietverträgen gilt das Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG.

b. Die Honorarforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

c. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung oder wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss oder ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete/Pacht bzw. umgekehrt.

5. Weitergehende Rechte

a. Bastgen IMMOBILIEN ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b. Kaufpreiszahlungen werden von Bastgen IMMOBILIEN nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

c. Bastgen IMMOBILIEN ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Honorarvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne Mitwirkung von Bastgen IMMOBILIEN zustande, so ist der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Aufforderung zu benennen und zu belegen.

6. Schlussbestimmungen

a. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch die Verwendung von E-Mails.

b. Bastgen IMMOBILIEN behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten von Bastgen IMMOBILIEN veröffentlicht sind.

c. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich Bastgen IMMOBILIEN mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.

d. Es gilt deutsches Recht.

e. Im Verkehr mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz von Bastgen IMMOBILIEN Erfüllungsort und Gerichtsstand.