Wohnungsgeberbestätigung nur noch beim Einzug?
Kaum ist zum 1. November 2015 das neue Meldegesetz in Kraft getreten, das Vermieter verpflichtet, Mietern sowohl den Ein- als auch den Auszug zu bestätigen, wird es schon wieder geändert.
Um Scheinanmeldungen zu verhindern, sollten Mieter die Bescheinigung des Vermieters dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Der neue „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzs und weiterer Vorschriften“ sieht nun vor, dass Vermieter die Bescheinigung nur noch beim Einzug ausstellen müssen.
Auch soll der Entwurf Klarheit zum Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung bringen. Wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht übereinstimmen, soll künftig nur noch der Name des Eigentüms, nicht jedoch seine Adresse genannt werden müssen. Hinzu kommen Name und Anschrift des Wohnungsgebers.
Mit dem Gesetzesentwurf ist dann auch klar, dass der Wohnungsgeber die Bestätigung zwar auch elektronisch an die Meldebehörde senden kann, dem Mieter muss er sie jedoch schriftlich vorlegen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Neuregelungem zum 1. November 2016 in Kraft treten, muss aber vorher noch durch den Bundesrat und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
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